Straßenbaubeiträge – in NRW werden sie heiß diskutiert. Durch die vielen Regelungen ist ein Paragrafen-Wirrwarr entstanden, der Nicht-Juristen ratlos zurücklässt. Die SPD in Werther führte deshalb am 10. Januar eine Informationsveranstaltung mit dem SPD-Landtagsabgeordneten Christian Dahm und Bürgermeisterin Marion Weike durch.
Auf einen Blick:
- Es gibt zwei Arten von Beiträgen – entweder für die Ersterschließung oder für Straßensanierungen.
- Ob und in welcher Höhe Beiträge erhoben werden, ist abhängig von Bundesland und Wohnort.
- Manche Gemeinden verzögern die Erhebung der Gebühren oder verzichten auf dringende Sanierungen.
- Bei derselben Straße können unterschiedliche Arten von Beiträgen anfallen. Dies verstößt gegen das Gerechtigkeitsempfinden Betroffener.
- Durch Einsprüche und Klagen erboster Bürger entsteht ein großer und teurer Verwaltungsaufwand.
- Die SPD-Landesfraktion fordert einheitliche Regelungen und eine Abschaffung der Sanierungs-Beiträge.
Ersterschließungs- und Sanierungsbeiträge sind zwei Paar Schuhe
Oft in einem Topf geworfen werden die Anliegerbeiträge für die Ersterschließung und die finanzielle Beteiligung der Bürger an Straßen-Ausbesserungen. Eine Ersterschließung umfasst alle Maßnahmen, die für den Neubau einer Gemeindestraße durchgeführt werden. Davon müssen die Anwohner 90 Prozent tragen.
Bei Straßenausbesserung können sich Städte und Gemeinden zwischen 60 und 80 Prozent des finanziellen Aufwands von den Anwohnern zurückholen. Bürgermeisterin Marion Weike ist gegen diese Kann-Regelung: „Derzeit hängt die Beitragshöhe in NRW von der Postleitzahl ab. Da sind Ärger und Streit vorprogrammiert.“
Eine Straße – unterschiedliche Beiträge. Das versteht kein Mensch!
MdL Christian Dahm kritisierte die vielen verschiedenen Regelungen, die zu einer bizarren Rechtslage führen können. „Manchmal hat eine Straße unterschiedliche Abschnitte. Es ist möglich, dass der eine 90 Prozent, sein Nachbar 60 Prozent und der Anwohner ein paar Häuser weiter nichts bezahlen muss. Kein Wunder, wenn die Leute bei solchen Fällen auf die Barrikaden gehen!“
Straßenbaubeiträge nach mehreren Jahrzehnten sind möglich
Vielleicht auch, um Ärger mit den Bürgern zu vermeiden, zögern viele Gemeinden die Gebührenerhebungen so weit wie möglich hinaus. Weike: „Jemand wohnt seit vielen Jahren an einer Straße. Plötzlich liegt eine hohe Rechnung im Briefkasten, die auch für Maßnahmen weit aus der Vergangenheit umfasst.“ Sie fügte hinzu, der Zeitraum könne manchmal auch mehrere Jahrzehnte umfassen. „Als SPD fordern wir hier eine wesentlich engere Frist, damit die Kostenerhebung nachvollziehbar für die Zahlungspflichtigen ist.“ Vor einer Falle beim Hauskauf warnte Dahm: „Vergewissern Sie sich, ob die Beiträge für die Ersterschließung schon gezahlt sind. Sonst kann es ein böses Erwachen geben.“
Verwaltungsaufwand für Proteste gegen Straßenbaubeiträge ist hoch
Die Landes-SPD ist auch deshalb für eine Abschaffung der Sanierungs-Beiträge, weil die aktuelle Rechtslage zu Protestaktionen von Bürgerinitiativen und zu einer Klageflut führt. „Wenn es keinen Grund für einen Aufstand gibt, können die Verwaltungsmitarbeiter ihrer Ressourcen anders einsetzen als im sinnlosen Papierkrieg gegen die Bürger“, betonte Dahm. Gleichzeitig wies er darauf hin, das Thema sei inzwischen „ausgeklagt.“ Das bedeute, es gebe kaum eine Chance, erfolgreich juristisch gegen die Beiträge vorzugehen.