Knöllchen bekommt niemand gern. Denn die sind zuweilen richtig teuer. Wenn Sie die folgenden Parksünden vermeiden, hat das Steinhagener Ordnungsamt weniger Arbeit und Sie mehr Geld in der Tasche. Ausreden wie „Ich wollte gerade die Parkscheibe hinlegen“ oder „Ich bin doch nur ein paar Minuten hier und fahre dann sofort“, lassen den Außendienst des Ordnungsamtes kalt. Zu Recht.
Auf einen Blick:
- Auf dem Radweg parken ist verboten
- Der Gehweg muss frei sein
- Wer die Bushaltestelle blockiert, bekommt auch einen Strafzettel
- Es gibt durchaus Behinderte mit Parkplatz-Bedarf
- Halteverbots-Schilder sollten Sie beachten – auch nachts
- Wer in Wohngebieten neben eingezeichneten Flächen parkt, bekommt bald Amtspost
- Kein Kavaliersdelikt: falsch herum einparken
Achtung, Knöllchen – auf dem Radweg parken
Die Gemeinde Steinhagen will ein neues Radverkehrskonzept umsetzen. Dazu gehören auch Radwege. Wenn Sie auf einem Radweg oder -schutzstreifen parken, müssen die Radler auf die Straße ausweichen. Ihnen droht ein Knöllchen.
Den Gehweg versperren
Behindern Sie Fußgänger mit ihrem Auto auf dem Bürgersteig oder einem Gehweg, kann das teuer für Sie werden. Denn die Passanten müssen sich eine Ausweichstrecke suchen, die meistens über die Straße führt.
Eine Bushaltestelle blockieren
Auch wenn der Bus gefühlt nur alle Jubeljahre eine Haltestelle anfährt, ist diese kein Parkplatz. Ist die Behinderung für die Fahrgäste besonders groß, kommt der Abschleppdienst.
Behinderten-Parkplätze nutzen
Manchmal herrscht bei Aldi, Lidl & Co. Massen-Andrang. Statt sich aus dieser Lage heraus auf einen Behinderten-Parkplatz zu stellen, sollten Sie lieber hinter dem Lidl-Gebäude Richtung Edeka fahren. Da ist auch bei Stoßzeiten oft noch ein Plätzchen frei. Und ganz kostenlos. Und abgesehen davon: Wer schon mal selbst mit Krücken oder einem Rollstuhl unterwegs war, weiß, wie nötig die Behinderten-Parklätze sind.
Das Auto im Halteverbot abstellen
Halteverbotsschilder werden gern mal ignoriert. Insbesondere zu Zeiten, wo die Ordnungsamts-Mitarbeiter/innen scheinbar Feierabend haben. Doch täuschen Sie sich nicht. Auch nachts gibt es ein Knöllchen, wie das Westfalen-Blatt im Februar 2018 an einem Beispiel aus Amshausen berichtete.
Neben eingezeichneten Flächen parken
In manchen Wohngebieten sind Parkflächen durch eine weiße Umrandung gekennzeichnet. Auch wenn daneben ein großer freier Platz lockt: Sie sollten unbedingt nur die Kästchen nutzen. Denn in Siedlungen gibt es aufmerksame Anwohner mit direktem Draht zum Ordnungsamt.
Falsch herum einparken
Manchmal muss es schnell gehen. Doch die Annahme, es sei doch egal, wie herum man an einer Straße parkt, täuscht. Beim Herausfahren wird es schwierig, denn Sie sehen zu wenig. Sie gefährden sich selbst und andere. Deshalb klemmt in solchen Fällen ein Strafzettel hinter dem Scheibenwischer.