Haus kaputtHaus kaputt durch Bauarbeiten – häufig kommt es zu Streitigkeiten, wer für Risse verantwortlich ist und haften muss. Auch in Steinhagen wird viel gebaut. Was können Anwohner tun, um sich abzusichern?

Dirk Witte hat die Beweislast für massive Mauerwerkschäden

Ein geschädigter Nachbar muss beweisen, dass die Bauarbeiten die Ursache für die Defekte an seinem Haus sind. Ein prominentes Beispiel ist der Steinhagener Handwerksmeister Dirk Witte. In seinem Haus am Upheider Weg sind während Bauarbeiten am Regenrückhaltebeckens tiefe Risse außen und innen entstanden. Er führt sie auf die zeitweilige Grundwasserabsenkung für die Beckenerstellung zurück. Die Gemeinde hüllt sich vorerst in Schweigen und will weitere Informationen einholen. Die Planerin wies bei einem Vor-Ort-Termin wenig überraschend jeglichen Zusammenhang zurück.

Gebäudeschäden durch Rüttelarbeiten – die KWG kümmerte sich sofort

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Ein anderes Beispiel: Die KreisWohnstättenGenossenschaft Halle hat in der Finkenstraße bereits eines von fünf großen Mehrfamilienhäusern gebaut. Nach Bodenverdichtungsmaßnahmen durch einen Subunternehmer bemerkte Anwohner Emanuel Spatharis Risse im Haus. Er setzte sich mit der der KWG in Verbindung: „Der KWG-Chef Sven Eisele kam sofort mit dem Subunternehmer zu uns. Sie prüften die Risse.“ Dann habe für die Bodenverdichtung zuständige Geschäftspartner einen Maler beauftragt. „Der spachtelte die Risse zu. Das war es.“ Wie tief die Schäden ins Mauerwerk gehen, weiß der Hausbesitzer nicht.

Haus kaputt – Emanuel Spatharis rät zur Foto- oder Videodokumentation

Der Kreis Gütersloh hat nun den Bau des zweiten Gebäudes mit elf Wohneinheiten genehmigt. Rüttelarbeiten und Erdabtragungen können trotz fachgerechter Ausführung Schäden an umliegenden Häusern hervorrufen. Manchmal ist es für Anwohner sinnvoll, sich vorab von einem Fachanwalt für Baurecht beraten zu lassen. Den Nachbarn ist dringend empfohlen, vor weiteren Bauarbeiten wenigstens Fotos oder Videos von ihrem Haus zu machen. Spatharis: „Auch die Kellerräume und der Dachboden sind wichtig.“

Bauunternehmen wimmeln Ansprüche mit dem Argument „Vorschäden“ ab

Oft berufen sich mit Schadensmeldungen konfrontierte Bauunternehmen darauf, sie hätten bei ihren Arbeiten auf dem neuesten Stand der Technik alle Vorschriften eingehalten. Manche behaupten auch, Vorschäden seien für den Zustand des Nachbarhauses verantwortlich. Wie stehen die Chancen auf Schadensersatz?

Ein Schadensersatzanspruch setzt voraus, dass das Unternehmen nachweislich einen Fehler gemacht bzw. gegen die anerkannten Regeln der Technik verstoßen hat. Das dürfte für Laien kaum zu belegen sein. Wird ein Gutachter eingeschaltet, muss dieser bezahlt bzw. vorfinanziert werden. Und Verfahren ziehen sich oft lange hin. Ob ein Hausbesitzer das auf sich nimmt, dürfte am Ausmaß der Gebäudeschäden hängen. Leichte Risse im Putz sind eine ganz andere Nummer als die Zersprengung des Mauerwerks wie bei Dirk Witte.

Haus kaputt durch Bauarbeiten – was tun?